Es besteht kein Widerrufsrecht!
Dem Käufer eines Eventtickets für Kultur- oder Sportveranstaltungen steht beim Kauf dieses Tickets über einen Vermittler (Zwischenhändler) – wie beim Kauf unmittelbar vom Veranstalter – kein Widerrufsrecht zu, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde.
Dies entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 31.03.2022.